Die Jugendsozialarbeit der Stadt Osnabrück fördert Berufsorientierungsmaßnahmen an Förder-, Haupt-, Gesamt- und Berufsbildenden Schulen. Diese Maßnahmen bereiten auf den Übergang von der Schule in den Beruf vor. Die Durchführung erfolgt von der Handwerkskammer, von Bildungsträgern und freien Trägern.
Es wird unterschieden zwischen Berufsorientierungsmaßnahmen (BO) nach §13.2 SGB VIII und den vertieften Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) nach §48 SGB III. Für die vertiefte Berufsorientierung erhält die Stadt Osnabrück einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit.
Bei der Koordinierungsstelle Berufsorientierung (KoBo) werden ebenfalls berufsbezogene Maßnahmen gefördert. Diese sind vorrangig zu beantragen. Inhaltsgleiche oder inhaltsähnliche Maßnahmen können von uns nicht gefördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kobo-online.de
Hier einige Infos zum Verfahren für die Schulen
In jedem Schuljahr erfolgt per Mail eine Bedarfsabfrage bei den Schulen. Bitte beachten Sie, dass Verpflegungs- und Fahrtkosten nicht übernommen werden können.
Hier finden Sie das Formular zur Bedarfsabfrage für die Schulen.
Hier finden Sie die BOM Einverständniserklärung für die Eltern.
Hier einige Infos zum Verfahren für die Träger
Falls Sie ein zertifizierter Träger sind und Ihre Maßnahme dem §48 SGB III zugeordnet wird, verwenden Sie bitte den BOM Antrag sowie nach Abschluss der Maßnahme den BOM Verwendungsnachweis. Für alle Maßnahmen benötigen wir die Teilnehmerdaten, die Anwesenheit und den Feedbackbogen.
Hier finden Sie den BOM Antrag
Hier finden Sie die TN und Anwesenheitsliste für alle Maßnahmen
Hier finden Sie den Feedbackbogen für BOM-Maßnahmen
Hier finden Sie den Feedbackbogen für alle weiteren Maßnahmen
Hier finden Sie den BOM Verwendungsnachweis
Ihre Ansprechpartnerinnen
Elisabeth Jostes
0541/35097-28
jostes@osnabrueck.de
Birgit Herterich
0541/323-3053
herterich@osnabrueck.de